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Diskussionsentwurf für ein ArbVG erhält Preis für ”gute Gesetzgebung“

Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert überreicht den Preis für ”gute Gesetzgebung“ an die Professoren Dr. Martin Henssler und Dr. Ulrich Preis. Weitere Informationen finden Sie hier.

Studie zur öffentlichen Wahrnehmung des Arbeitsrechts

Eine repräsentative Studie der Universität Hamburg untersucht die Transparenz und das Image des Individualarbeitsrechts aus der Perspektive der Erwerbsbevölkerung.
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Bertelsmann Stiftung


Agenda Moderne Regulierung

Vorhaben


Zielsetzung des Diskussionsentwurfs

Die Professoren Dr. Martin Henssler und Dr. Ulrich Preis haben im Auftrag der Bertelsmann Stiftung einen Diskussionsentwurf für ein einheitliches Arbeitsvertragsgesetz erarbeitet. Dieses Internetforum soll den Meinungsaustausch zwischen Fachöffentlichkeit, Verbänden und Politik, aber insbesondere zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über diesen Diskussionsentwurf ermöglichen. Anschließend wird der Entwurf auf Basis der gesammelten Anmerkungen weiterentwickelt. Ziel ist es, so möglichst viele Sichtweisen der Zivilgesellschaft in den Entwurf einzubeziehen.

Das deutsche Arbeitsvertragsrecht gilt als intransparent und widersprüchlich. In der Folge wurde der Reformbedarf wiederholt von allen Beteiligten anerkannt und eine verständige Kodifikation angemahnt. Trotz der herausragenden Bedeutung dieses Rechtsgebietes fehlt es aber an einem verständlichen, einheitlichen Gesetz. Ein Wust aus diversen Einzelgesetzen und verstreuten Normen behindert auch weiterhin Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Wahrnehmung ihrer Rechte.

Vor diesem Hintergrund hat die Bertelsmann Stiftung die beiden Gutachter Prof. Dr. Martin Henssler und Prof. Dr. Ulrich Preis von der Universität zu Köln im Sommer 2005 beauftragt, einen Entwurf für ein Arbeitsvertragsgesetz zu entwickeln, welcher die Intransparenz und Widersprüchlichkeit im Arbeitsvertragsrecht beseitigt und die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern angemessen berücksichtigt.

Der in diesem Internetforum zur Diskussion gestellte Entwurf für ein einheitliches Arbeitsvertragsgesetz ist eine Arbeitsfassung. Er erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit, sondern dient als Grundlage für die weitere Arbeit und Diskussion. Der aktuelle Stand des Diskussionsentwurfes ist das Ergebnis eines mehrstufigen Prozesses, in dessen Verlauf das geltende Gesetzes- und Richterrecht erfasst und systematisiert, die Auslegungs- und Anwendungsschwierigkeiten analysiert und existierende Reformvorschläge geprüft wurden. In rechtspolitisch strittigen Fragestellungen wurden zudem Alternativformulierungen erarbeitet, um diese mit der Fachöffentlichkeit zu erörtern.

Gegenwärtig wird der Diskussionsentwurf anhand eines mehrstufigen Meinungsbildungsprozesses zwischen den relevanten gesellschaftlichen Gruppen weiterentwickelt. Ziel ist es, die Ausgewogenheit des Entwurfs im Spannungsverhältnis von Arbeitnehmerschutz, betrieblichen Bedürfnissen und Flexibilitätsansprüchen sicherzustellen. Zentrale Maßgabe für die Formulierung des Entwurfs ist es, ein gewinnbringendes Gesetz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu schaffen. Dies bedingt die Integration aller relevanten Akteure in einen Konsultationsprozess über die ausgewogene Gestaltung eines Arbeitsvertragsgesetzes.

Die Gutachter haben sich bei der Ausarbeitung des Diskussionsentwurfs von einem mehrstufigen Zielsystem leiten lassen, um den Ansprüchen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern an ein Arbeitsvertragsgesetz in gleicher Weise gerecht zu werden. Dazu schließt der vorliegende Entwurf an die Struktur und Gliederung der weithin konsistenten Entwürfe des Deutschen Juristentages (1992) sowie der Bundesländer Sachsen (1995) und Brandenburg (1996) an. Er führt zudem aus Gesetzgebung und Rechtsprechung diejenigen Teilbereiche zusammen, die das Arbeitsvertragsrecht i. e. S. bilden. Im Rahmen des Diskussionsentwurfes sind die folgenden Aspekte umgesetzt worden:

Mit der Vorlage des Entwurfs für ein einheitliches Arbeitsvertragsgesetz sind alle interessierten Personen und Gruppen dazu aufgefordert, ihre Vorschläge für eine innovative und materiellrechtlich ausgewogene Gestaltung des Arbeitsvertragsrechts einzubringen. Am Ende der Diskussion soll ein Entwurf stehen, der die Interessen aller relevanten Gruppen zum Ausgleich bringt und einen breiten zivilgesellschaftlichen Konsens über die Kodifikation des Arbeitsvertragsrechts darstellt. Entlang der gesammelten Anmerkungen und Anregungen wird der Diskussionsentwurf weiterentwickelt und anschließend erneut auf dieser Internetplattform zur Diskussion gestellt.